Betreiberhaftung



Leistungen

Mit Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages nach BGB (§ 675) übernimmt die AQUAFUN Bäderbetriebe GmbH die Betreibereigenschaft aus dem Betrieb des Schwimmbades (nicht die Haftung aus dem Eigentum des Schwimmbades). Das Unternehmen arbeitet mit eigenem, festangestelltem und überwiegend langjährig bekanntem Personal. Die Liegenschaft des Schwimmbades wird in die Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen.
Der Schwimmbadeigentümer (Gemeinde, Stadt, Stadtwerke, …) hat sich per Vertrag einen Fachbetreiber besorgt. Dadurch erfolgt weitestgehend eine Entlastung von dem Vorwurf

- der Amtshaftung
- des Organisationsverschuldens
- der Gefährdungshaftung
- einer Straftat

Ohne Fachbetreiber haftet heute der aktuelle Betreiber (Gemeinde, …) für alles, was das Personal vor Ort verschuldet und die Amtshaftung reicht über die Verwaltung bis zum Oberbürgermeister.